MPU medizinische Indikation
Bei bestimmten Erkrankungen sieht die Fahrerlaubnisverordnung (kurz: FeV) ein medizinisches Gutachten vor. Hierbei bleibt es jedoch nicht – bereiten Sie sich in jedem Fall auch auf eine Leistungsdiagnostik vor – die nicht selten zum Verhängnis wird. Zu den aufgeführten Krankheiten in der FeV gehören z. B.:
- bestimmte Herz- und Gefäßkrankheiten
- Zuckerkrankheiten mit Stoffwechselentgleisung
- Anfallsleiden (z. B. Epilepsie)
- akute oder schwere psychiatrische Störungen (z. B. schwere depressive Episode, Manie, Verdacht auf Demenz)
Wenden Sie sich an uns – wenn Ihnen von der Führerscheinstelle die Aufforderung zur Erbringung einer MPU zukommt.