MPU medizinische Indikation

Bei bestimmten Erkrankungen sieht die Fahrerlaubnisverordnung (kurz: FeV) ein medizinisches Gutachten vor. Hierbei bleibt es jedoch nicht – bereiten Sie sich in jedem Fall auch auf eine Leistungsdiagnostik vor – die nicht selten zum Verhängnis wird. Zu den aufgeführten Krankheiten in der FeV gehören z. B.:

  • bestimmte Herz- und Gefäßkrankheiten
  • Zuckerkrankheiten mit Stoffwechselentgleisung
  • Anfallsleiden (z. B. Epilepsie)
  • akute oder schwere psychiatrische Störungen (z. B. schwere depressive Episode, Manie, Verdacht auf Demenz)

Wenden Sie sich an uns – wenn Ihnen von der Führerscheinstelle die Aufforderung zur Erbringung einer MPU  zukommt.

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