Das Alkoholabbauprodukt ETG lässt sich im Urin, je nach Konsumverhalten, ca. 72 Stunden nachweisen, weswegen auch wiederholte, unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden müssen, um einen glaubhaften Beleg für die Abstinenz zu erhalten.
Im Rahmen eines zwölfmonatigen Abstinenzprogramms erhalten Sie sechs bzw. sieben (in sechs Monaten vier bzw. fünf) spontane Einladungen per SMS, per Post oder telefonisch und müssen diesen innerhalb von 24 Stunden folgen.
Eine zu starke Verdünnung oder aber auch „Verdickung“ des Urins kann zu einer Nicht-Verwertbarkeit des Screenings führen, achten Sie daher bitte auf die richtige Trinkmenge. Auch der Konsum diverser Lebensmittel, Säfte, Milchprodukten oder Medikamenten kann unter Umständen zu einer Verfälschung oder gar einem Abbruch des Programms führen. Nutzen Sie bereits die Sperrfrist und informieren Sie sich frühzeitig in einem unverbindlichen Gespräch mit unseren kompetenten Trainer, über die für Sie passende Vorgehensweise und den für Sie am besten erreichbaren Laborstandort.
Seit 2023 gelten neue Begutachtungsleitlinien - seit dem gibt es zusätzlich die PEth Methode, hierbei wird - ebenfalls wie bei dem Urinscreening - spontan zur Blutentnahme geladen. Der Nachweis kleinster Mengen Alkohol kann über Wochen zurück nachgewiesen werden. Diese Methode eignet sich neben der Haaranalyse z. B. für Probanten mit "scheuer Blase" oder um das sogenannte "kontrollierte Trinken" nachzuweisen.
FORMULAR ZUR TEILNAHME AM ABSTINENZPROGRAMM