MPU aufgrund von Drogen (-konsum) oder einem Verstoß gegen das BtmG
Wurden Sie im Straßenverkehr positiv auf Drogen getestet oder wurden z. B.  bei einer Personenkontrolle Drogen  sichergestellt – führt das (fast) unweigerlich zum Führerscheinverlust bzw. einer MPU. Wenn auch theoretisch zwischen Cannabis und allen anderen hochsuchtpotenten Drogen – wie beispielsweise Amphetamin, Crystal, MDMA, Kokain aber auch Benzodiazepinen – unterschieden wird – stellt sich das in der Praxis kaum dar. In jedem Fall gilt, fast ausnahmslos, ein Abstinenzzeitraum von 12 Monaten. Der Hintergrund dazu – entscheidend für eine positive Beurteilung bzw. ein positives MPU-Gutachten – ist immer die Stabilisierung Ihres eigenen Verhaltens und der erarbeiteten Veränderung. Diese ist nicht in einem oder zwei Monaten zu erwarten, deswegen setzen Gutachter bei einer Drogenfragestellung einen Abstinenzzeitraum von 12 Monaten (in Einzelfällen auch kürzer oder länger) voraus um eine Stabilisierung der Abstinenz, bzw. einer glaubhaften Änderung zustimmen zu können.

Um den Verzicht zu belegen werden ausschließlich Haaranalysen oder Urinscreenings akzeptiert, die in einem akkreditierten Labor für forensische Zwecke nach DIN ISO EN 17025, einer anerkannten Begutachtungsstelle oder einem Gesundheitsamt nachgewiesen sind. Von Anfang arbeiten wir mit SYNLAB zusammen, durch die zahlreichen Standorte des Labors in Deutschland und weltweit sind wir und unsere Klienten extrem flexibel bei der Suche nach der passenden Abnahmestelle.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer passenden Entnahmestelle in Ihrer Nähe und den entstehenden Formalitäten.

  • Habe ich überhaupt eine Chance auf eine positive MPU nach einem Drogendelikt ?
    Ja, selbstverständlich. Voraussetzungen sind ein entsprechender Abstinenznachweis, das Aufarbeiten der Ursachen für den Konsum und ein fundierter Veränderungsprozess.

 

  • Was ist beim Abstinenznachweis per Haaranalyse zu beachten?
    Die Haare müssen mindestens sechs Zentimeter lang sein und dürfen nicht gefärbt, getönt oder anderweitig behandelt sein. Bei vorangegangenem Cannabiskonsum sollte gegebenenfalls eine ausreichende "Pausenzeit" einberechnet werden. ABER gerade Cannabis ist, bezüglich des Abstinenznachweises, eine Substanz bei der es gilt viele Detailfragen zu klären. 

 

  • Wo kann ich Abstinenznachweise erbringen?
    Ihre Abstinenz können Sie bei manchen Gesundheitsämtern, bei den Begutachtungsstellen oder zertifizierten Labors (und kooperierenden Arztpraxen) erbringen. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Abnahmestelle, organisieren für Sie Termine und kümmern uns um den Ablauf des Programms.
    Noch mehr Fragen und auf der Suche nach Antworten? Dann finden Sie vielleicht was Sie suchen in unserem Bereich Fragen & Antworten - sollten Sie dort auch noch nicht weiterkommen - Kontaktieren Sie uns einfach per Mail oder Anruf.

 

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